Unfallgutachten (durch GTÜ) & Reparatur
Ein Kfz-Unfallgutachten benötigen Sie dann, wenn Sie als Geschädigter einen Haftpflichtschaden (Unfallschaden mit Fremdverschulden) mit der Versicherung zu regulieren haben. In diesem Gutachten müssen der derzeitige Fahrzeugwert, Lichtbilder des Fahrzeuges insbesondere des Schadens, sowie die Schadenhöhe dokumentiert in einer aufwendigen Kalkulation, enthalten sein.
Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Wir garantieren Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Die Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.
Sie haben noch Fragen oder möchten gerne detaillierte Auskünfte? Selbstverständlich stehen wir gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung.
Wir lassen kompetent und zuverlässig von unserem Partner der GTÜ Unfallgutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadensbereich erstellen.
- KFZ-Gutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadensbereich (GTÜ)